Arbeitshilfe zum Schutzkonzept

Für die Kolpingsfamilien wurde eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Schutzkonzepts zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt fertiggestellt

Die Aufgabe der Kolpingsfamilien und des Kolpingwerk Diözesanverbandes als Institutionen im Bistum Eichstätt ist es, einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander zu pflegen. Der Schutz vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Übergriffen, Missbrauch und Gewalt ist ebenfalls unsere Verpflichtung.

Um diesen Schutz vor sexualisierter Gewalt in den Kolpingsfamilien zu erreichen, ist es notwendig, dass ein institutionelles Schutzkonzept erstellt wird.

Zur Arbeitserleichterung wurde nun eine Arbeitshilfe mit den wichtigsten Inhalten und einem möglichen Vorgehen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes finalisiert. Dieses baut auf dem bereits vorhandenen Schutzkonzept des Diözesanverbandes auf und wird an die Kolpingsfamilien versandt.

15.02.2023